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News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Steuerliche Behandlung familienanaloger Wohngruppen

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass die Einkünfte einer Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe für das Streitjahr 2019 nicht als steuerfreie Beihilfen gemäß § 3 Nr. 11 EStG zu qualifizieren sind.

Hintergrund war die Frage, ob die Zahlungen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einer familienähnlichen Wohngruppe steuerfrei sind oder ob sie als steuerpflichtige Einnahmen gelten. Die Klägerin hatte argumentiert, dass die Betreuung innerhalb ihres Haushalts und mit pädagogisch ausgebildeten Fachkräften erfolge und daher steuerfrei sein müsse. Das Finanzgericht prüfte, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Beihilfe vorlagen, insbesondere ob die Zahlungen einen Entgeltcharakter haben oder nicht.

Maßgeblich für die Entscheidung war die Ausgestaltung der Wohngruppe: Die Klägerin war verpflichtet, mindestens zwei weitere Fachkräfte zu beschäftigen, um einen Betreuungsschlüssel von 2,66 Vollzeitäquivalenten für vier Plätze sicherzustellen. Diese organisatorische und personelle Struktur wurde vom Gericht als typisch für eine erwerbsmäßige Betreuung und nicht für eine klassische Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SGB VIII gewertet. Zwar kommt es laut Gericht nicht auf die familiären Verhältnisse oder die Qualifikation der Fachkräfte an, entscheidend ist jedoch, dass durch den Einsatz mehrerer nicht familienzugehöriger Fachkräfte und die erzielten Gewinne die Leistungen über eine bloße familiäre Betreuung hinausgehen. Die gezahlten Gelder vergüten somit nicht nur die Erziehungsleistung, sondern stellen ein Austauschverhältnis dar, das steuerpflichtig ist.

Das Finanzgericht stellte außerdem klar, dass die sozialrechtliche Einordnung (z. B. Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII) für die steuerliche Bewertung keine bindende Wirkung entfaltet. Entscheidend sind die tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere die Organisation der Betreuung und die Vergütungsstruktur. Auch wenn in ähnlich gelagerten Fällen unterschiedliche steuerliche Behandlungen erfolgen, besteht kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht. Die Klage wurde abgewiesen, eine Revision wurde nicht zugelassen, da das Gericht sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung stützte.

FG Münster, Urteil vom 04.11.2025, Az. 14 K 2262/22 E

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
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