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News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Pensionszusagen: Erdienbarkeit und Ausfinanzierung – Aktuelle Rechtsprechung

In der Praxis begegnen wir immer wieder der Frage, ob die sogenannten Grundsätze zur Erdienbarkeit bei bestimmten Pensionszusagen angewendet werden müssen. Im aktuellen Streitfall zahlte die Klägerin monatlich einen festen Betrag in die Versorgungszusage und die späteren Leistungen sollten sich aus diesen Einzahlungen plus 4,5 % Verzinsung ergeben. Die Klägerin argumentierte, dass sie dadurch nicht mit unvorhergesehenen Risiken oder Kosten belastet sei und die Grundsätze zur Erdienbarkeit deshalb nicht relevant wären.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch klargestellt, dass die Erdienbarkeitsgrundsätze dann nicht greifen, wenn der Anspruch ausschließlich durch Umwandlung von Gehalt entsteht und das Unternehmen keine zusätzlichen Risiken oder Mehrkosten trägt. In solchen Fällen entscheidet der Gesellschafter-Geschäftsführer praktisch selbst über sein Vermögen. Im Streitfall war das aber nicht gegeben. Die Versorgungszusage war zwar zum Zeitpunkt des Pensionsbeginns ausfinanziert, aber vergleichbar mit einer klassischen mittelbaren Zusage. Der BFH hat hierzu bereits entschieden, dass das Erfordernis der Erdienbarkeit auch bei ausfinanzierten Zusagen gilt, weil die Finanzierungsform nichts daran ändert, ob ein vernünftiger Geschäftsleiter einer Person, die nur noch wenige Jahre dem Unternehmen zur Verfügung steht, eine großzügige Altersversorgung zusagen würde.

Abschließend bleibt festzuhalten: Die Revision wurde zugelassen, da die Frage, ob die Erdienbarkeitsgrundsätze auch auf solche – im Moment des Ruhestandseintritts bereits ausfinanzierte – Direktzusagen anzuwenden sind, bisher nicht abschließend vom BFH entschieden wurde. Auch die Frage, ob bei neuen Zusagen weiterhin das Höchstzusagealter von 60 Jahren gilt und ob trotz verkürzter Unverfallbarkeitsfristen für beherrschende Gesellschafter ein Erdienenszeitraum von zehn Jahren einzuhalten ist, bleibt vorerst offen. Das Urteil bietet Unternehmen und Berater*innen wichtige Orientierung, wie mit Pensionszusagen umzugehen ist.

FG Münster, Urteil vom 01.07.2026, Az. 10 K 2553/24 K,G,F

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
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