Verwahrstelle für geschlossene AIF
Unsere Vorteile als Verwahrstelle
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Fast 30 Jahre Erfahrung mit geschlossenen Investmentvermögen, daher geringstmögliche Störung der operativen Abläufe einer KVG
CORDES TREUHAND zeichnet sich als Treuhänder-Verwahrstelle – gerade auch gegenüber den klassischen Verwahrstellen - insbesondere durch die in Jahrzehnten gewonnenen juristischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fachkenntnisse in Bezug auf die verschiedensten Arten von geschlossenen Fonds aus. Hierdurch kann für jeden AIF sehr leicht ein individuelles und maßgeschneidertes Verwahrstellen-Setup gefunden werden, zudem werden spätere Komplikationen vermieden, so dass die Verwahrstelle aus Sicht der gesetzeskonform handelnden KVG weitgehend unbemerkt im Hintergrund agieren kann.
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Betreuung aller Assetklassen und Fondsvolumina
BaFin-Genehmigungen haben wir bereits für die Assetklassen Immobilien, Venture Capital/Private Equity, Erneuerbare Energien, Flugzeuge und Eisenbahninvestitionsgüter erlangt. Weitere Assetklassen, wie z.B. insbesondere Schiffe und Container, könnten aufgrund der umfangreichen Erfahrungen problemlos hinzukommen.
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Kontinuität bei den Ansprechpartnern
Aufgrund der sehr geringen Fluktuation bei den Mitarbeitern verbleibt das jeweils langjährig erworbene spezielle Know-how im Unternehmen, womit wir Ihnen auch Kontinuität bei den Ansprechpartnern gewährleisten können.
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Erfolgreicher Markteintritt als Verwahrstelle
Die CORDES TREUHAND GmbH wurde im Jahr 2012 gegründet und gehört zu den sehr wenigen KAGB-Verwahrstellen, die bereits im Jahr 2013 für im Vertrieb befindliche AIF als Verwahrstelle tätig waren.
Per 31.12.2014 befanden sich trotz des sehr schwachen Gesamtmarkts bereits 4 AIF (davon 3 Publikums-AIF) bei CORDES TREUHAND in Verwahrung, per 31.12.2018 waren es 21 AIF (davon 13 Publikums-AIF) für 6 verschiedene KVG mit einem Investitionsvolumen von insg. ca. EUR 500 Mio. CORDES TREUHAND gehört damit zu den Top 5 Verwahrstellen in Deutschland und ist dabei die Nr. 1 der Treuhänder-Verwahrstellen (in Bezug auf die Anzahl geschlossener AIF; gem. BVI-Verwahrstellenstatistik per 30.06.2018)
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"Verwahrstelle" für Vermögensanlagen
Darüber hinaus führte CORDES TREUHAND per 31.12.2018 für 17 Vermögensanlagen gem. VermAnlG mit einem Investitionsvolumen von insg. ca. EUR 350 Mio. eine sehr eng an die gesetzliche Verwahrstellentätigkeit angelehnte freiwillige laufende Kontrolle durch.
Unsere Leistungen als Verwahrstelle
- Sämtliche unter Berücksichtigung der einschlägigen Verordnungen und BaFin-Verlautbarungen gem. KAGB notwendigen Kontroll- und Zustimmungspflichten einer AIF-Verwahrstelle
- Unterstützung bereits in der Konzeptionsphase u.a. mit ausführlichen, kritischen Durchsichten der Anlagebedingungen, des Gesellschaftsvertrags eines AIF und der Verkaufsunterlagen, um spätere Probleme oder Haftungsrisiken, wie sie z.B. insbesondere bei undeutlicher Formulierung der Investitionskriterien ("Anlagegrenzen") und der Kostenstruktur in den Anlagebedingungen auftreten können, bereits im Vorfeld auszuschließen
- Lückenlose ex ante-Mittelverwendungskontrolle in der Investitions- und Deinvestitions-Phase über ein Sperrkonto, sofern den Anlegern diese zusätzliche Sicherheit geboten werden soll.