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News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Ab 2027: Steuerbescheide werden digital

Papierbescheide werden künftig zur Ausnahme. Ab 2027 sollen Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden. Wer weiterhin Post vom Finanzamt erhalten möchte, muss aktiv einen Antrag stellen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun erläutert, wie die neuen Regelungen in der Praxis anzuwenden sind.

2026 bleibt alles weitgehend beim Alten

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen sich im Jahr 2026 zunächst keine Sorgen machen. Ohne ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe werden Steuerbescheide weiterhin per Post zugestellt.

Wer bereits in Mein ELSTER einer elektronischen Bekanntgabe zugestimmt hat oder dies noch im Laufe des Jahres 2026 tut, kann seine Bescheide schon jetzt digital erhalten.

Für viele Bürger wird sich deshalb im Jahr 2026 praktisch nichts ändern.

Ab 2027 wird der elektronische Bescheid zum Regelfall

Ab dem 1. Januar 2027 kehrt sich das System um. Dann ist keine Einwilligung mehr erforderlich. Steuerbescheide sollen grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden. Die Zustellung auf Papier wird zur Ausnahme.

Voraussetzung ist allerdings, dass ein aktives ELSTER-Nutzerkonto vorhanden ist. Auch Steuerberater und andere Bevollmächtigte müssen ihre Empfangsvollmacht elektronisch übermittelt haben. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, erfolgt die Bekanntgabe weiterhin auf dem Postweg.

Damit wird die Digitalisierung zwar der Standard, ein vollständiger Abschied von Papierbescheiden steht aber nicht bevor.

Wann gilt ein digitaler Bescheid als zugestellt?

Besonders wichtig sind die Fristen. Bislang war die elektronische Benachrichtigung oft der maßgebliche Anknüpfungspunkt. Nach der Neuregelung gilt ein elektronisch bekannt gegebener Verwaltungsakt grundsätzlich am vierten Tag nach seiner Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben.

Die E-Mail oder sonstige Benachrichtigung dient künftig nur noch als Hinweis. Wer die Nachricht übersieht oder den Bescheid erst später tatsächlich öffnet, darf deshalb Fristen nicht aus dem Blick verlieren. Gerade bei Einspruchsfristen kann das erhebliche praktische Bedeutung haben.

Was bedeutet das für Steuerzahler?

Für Personen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, wird ein aktives ELSTER-Konto künftig noch wichtiger. Wer den digitalen Weg nutzt, sollte regelmäßig prüfen, ob neue Bescheide oder Mitteilungen hinterlegt wurden.

Für Steuerpflichtige, die mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein zusammenarbeiten, wird sich meist wenig ändern. Die Bescheide gehen häufig ohnehin zunächst an den Bevollmächtigten. Dennoch sollten Mandanten wissen, welche Form der Bekanntgabe für ihre Steuernummer hinterlegt ist und ob ein Papierbescheid gewünscht wird.

Papierbescheid weiterhin möglich

Niemand ist gezwungen, dauerhaft auf Papierbescheide zu verzichten. Ab dem 1. Januar 2027 kann bei der Finanzverwaltung ein Antrag auf postalische Bekanntgabe gestellt werden. Das soll vorzugsweise über ELSTER erfolgen. Sobald der Antrag wirksam vorliegt, werden Bescheide wieder per Post versandt.

Wichtig ist dabei: Wer früher einfach keine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilt hatte, hat damit nicht automatisch einen Antrag auf Papierzustellung gestellt. Ab 2027 ist ein ausdrücklicher Antrag erforderlich.

BMF-Schreiben vom 13.08.2026

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Artikel der Ausgabe September 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
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