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News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes veröffentlicht

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG) verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die Tabaksteuerverordnung geändert werden. Der Gesetzentwurf dient der Reduzierung des Handlungsbedarfes im Bundeshaushalt. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen.

Der Gesetzentwurf betrifft folgende Themen:

  • Das Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2027 für alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak, Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für Tabakwaren).

  • In der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von Steuerzeichen vorgenommen.

Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs steht noch aus. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2027 geplant.

Mehr Informationen zum Gesetzentwurf auf der Internetseite des BMF

BMF, Mitteilung vom 10.8.2026

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe September 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
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