Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuer- und Rechtsfragen!

News

Inhalt

Besoldungsrecht: Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung

Das Fünfte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 14. Januar 2026 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt am 23. Januar 2026 (GVBl. LSA S. 2, 7) veröffentlicht worden. Mit der Einführung des neuen § 3d des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 eine Regelung zur Zahlung eines Zuschusses zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft.

Anspruchsberechtigt sind alle beihilfeberechtigten Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Dies sind:

  • Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter,

  • Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,

  • frühere Beamtinnen und frühere Beamte,

wenn und solange ihnen Dienstbezüge, Anwärtergrundbetrag, Ruhegehalt, Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld, Unterhaltsbeiträge oder Übergangsgeld nach den besoldungs- oder versorgungsrechtlichen Vorschriften zustehen.

Finanzministerium Sachsen-Anhalt, Mitteilung vom 05.02.2026

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz | Impressum

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.