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News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Bayern: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin.

Das Schreiben weist Bürgerinnen und Bürger auf einen anstehenden regelmäßigen Zahlungstermin hin und wird per Briefpost versendet. Bislang hat Bayern diesen Service als einziges Bundesland noch aufrechterhalten. SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten Bürgerinnen und Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können. Der Versand dieser Schreiben ist insoweit nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen steigende Kosten für Papier, Druck und Versand.  

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit wird ab sofort eingestellt. Betroffene Bürgerinnen und Bürgern werden somit bereits an den nächsten Zahlungstermin nicht mehr erinnert. Das BayLfSt empfiehlt für die unkomplizierte Abwicklung der Vorauszahlungen künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. So werde sichergestellt, dass Zahlungen automatisch und pünktlich erfolgen.

Das hierfür erforderliche Formular steht auf der Webseite des BayLfSt zur Verfügung.

Überdies werden künftig keine Überweisungsträger mehr an Schreiben der Finanzverwaltung angehängt, da der Anteil an Papierüberweisungen stark rückläufig ist und die damit verbundenen Kosten nicht mehr gerechtfertigt sind.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern, Pressemittteilung vom 10.2.2026

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
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