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News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Bundesregierung zu Umsatzsteuer für öffentliche Unternehmen

Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung des §2b des Umsatzsteuergesetzes gibt die Bundesregierung Auskunft in ihrer Antwort (20/12424) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12279).

Hintergrund der Anfrage ist, dass mit dem Jahressteuergesetz 2024 eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 verlängert werden soll. Mit dem bereits 2015 beschlossenen neuen Paragraphen sollen öffentliche Unternehmen wie andere Marktteilnehmer der Umsatzsteuer unterzogen werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Die Bundesregierung begründet die abermals verzögerte Anwendung damit, dass weiterhin »grundlegende Rechtsanwendungsfragen« fortbestünden, »welche bei den Verantwortlichen zu großer Verunsicherung führen«. Zudem seien neue offene Rechtsfragen hinzugekommen, welche noch nicht abschließend geklärt werden hätten können. »Daraus ergeben sich insgesamt Bedenken, dass ab dem 1. Januar 2025 flächendeckend eine zutreffende und rechtssichere Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand sichergestellt werden kann«, heißt es in der Antwort weiter.

Bundestag, hib-Meldung 544/2024 vom 8.8.2024

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe August 2024

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
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