Mehr Entlastung durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV
Überflüssige Bürokratie belastet die Unternehmen ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung. Um verzichtbare Bürokratie abzubauen und eine breite Entlastung zu erreichen, wurde auf der Kabinettsklausur der Bundesregierung in Meseberg im August 2023 ein Entbürokratisierungspaket beschlossen.
Der jetzt beschlossene Referentenentwurf zu einem vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV) ist ein Teil dieses Maßnahmenbündels.
Das Entlastungsvolumen des BEG IV beträgt nach Aussage des Bundesjustizministeriums rund 682 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch werde zugleich der Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.
Der Referentenentwurf sieht unter anderem folgende wesentliche Neuerungen vor:
Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre. Die Unternehmen können die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch erhebliche Aufbewahrungskosten.
Die Hotelmeldepflicht wird abgeschafft und das lästige Ausfüllen von Meldescheinen für deutsche Staatsangehörige entfallen.
Die Schriftformerfordernisse werden reduziert< Soweit möglich sollen diese komplett abgeschafft werden, ansonsten werden sie auf die Textform (z. B. E-Mail) herabgestuft. Das entlastet nicht nur die Unternehmen, sondern zugleich die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung.
Den Referentenentwurf finden Sie hier auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Bundesjustizministerium, Mitteilung vom 11.1.2024