Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuer- und Rechtsfragen!

News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Neue Aufgaben für das Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfüllt bislang mit seinen knapp 2400 Beschäftigten an vier Dienstsitzen über 80 Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Bundesbetriebsprüfung, der internationale Informationsaustausch, die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung sowie die Vergabe und Verwaltung der steuerlichen Identifikationsnummer (§ 139b Abgabenordnung). Mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 wurden dem BZSt einige neue Aufgaben zugewiesen.

Beispielsweise wird die Abgabenordnung geändert, um die Aufnahme der Kontoverbindung (IBAN) der Bürgerinnen und Bürger in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) wird dafür das Identifikationsnummer-Verfahren bis voraussichtlich 2024 aufgerüstet.

Um Verwaltungskontakte der Bürgerinnen und Bürger auf das Notwendige zu reduzieren und Verwaltungsressourcen zu sparen, werden insbesondere bestehende Kommunikationskanäle genutzt. Die Übermittlung der Kontodaten dient ausschließlich dem Zweck, unbare öffentliche Leistungen einfacher, unbürokratischer und betrugssicher auszuzahlen.

Auch die Festsetzung und Prüfung des EU-Energiekrisenbeitrags wird beim BZSt verankert. Damit wird die EU-Verordnung des Rates über die Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise umgesetzt. Zusätzliche Gewinne, die den Durchschnittsgewinn der Vorjahre um 20 Prozent übersteigen, sollen in den Wirtschaftsjahren 2022 und 2023 (bei abweichenden Wirtschaftsjahren in den Jahren 2022/23 und 2023/24) von Unternehmen der Erdöl-, Erdgas-, Kohle und Raffineriewirtschaft mit 33 Prozent besteuert werden.

Beim steuerlichen Informationsaustausch übernimmt das BZSt künftig die Übermittlung, Entgegennahme und Auswertung von steuerlichen Informationen zu Transaktionen über digitale Plattformen. Digitale Plattformen stellen eine Herausforderung für die gesetzmäßige und gleichmäßige Besteuerung dar. Um dem zu begegnen, müssen Betreiber digitaler Plattformen dem BZSt Informationen zu den Anbietern (Personen und Unternehmen) melden, die über die digitale Plattform Einkünfte erzielen. Dies gilt erstmals für Einkünfte, die dem Kalenderjahr 2023 zuzurechnen sind.

Bundeszentralamt für Steuern, Pressemitteilung vom 20.12.2022

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Jänner 2023

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz | Impressum

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.