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Bemerkungen 2019 des Bundesrechnungshofes

Das BMF hält seit Jahren an einer überholten Pauschalregelung zum Vorsteuerabzug fest. Sie hat in der Praxis eine nur geringe Bedeutung und ist für die Finanzämter mit hohem Bearbeitungsaufwand verbunden. Eigentlich können Unternehmer aus 58 verschiedenen Berufs- und Gewerbezweigen die von der Umsatzsteuer abziehbare Vorsteuer anhand pauschaler Durchschnittssätze berechnen. Tatsächlich nutzen nur 12.000 Unternehmer aus 26 Zweigen wie Journalisten, Architekten oder Schriftsteller diese Regelung. Sie verursacht aber für die Finanzverwaltung viel Aufwand. So müssen in vielen Fällen Angaben in den Steuererklärungen per Hand geprüft werden. Das BMF sollte die bereits im Jahr 2016 angekündigte Gesetzesänderung endlich auf den Weg bringen.

Die vollständigen Bemerkungen sind auf der Internetseite des Bundesrechnunghofs veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2019

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