Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuer- und Rechtsfragen!

News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften

Mit Urteil vom 1. August 2025, C-375/24, Keesing Deutschland, hat der EuGH entschieden, dass die Position 4902 des Zolltarifs als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die hauptsächlich gedruckte Sudoku-Rätsel enthalten, bei denen bereits einige Zahlen aus der Reihe von 1 bis 9 in ein Gittermuster eingetragen und die übrigen Zahlen in bestimmter Reihenfolge einzutragen sind, und die alle acht Wochen erscheinen, umfasst.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Sudoku-Zeitschriften unterliegen nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 UStG in Verbindung mit Nummer 49 Buchstabe b der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz, soweit sie die Anforderungen der Warenbezeichnung und die Einreihung in die Position 4902 des Zolltarifs erfüllen.

Sudoku-Bücher sind dagegen weiterhin regelmäßig in die Position 4911 des Zolltarifs »Andere Drucke« einzureihen. Eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Absatz 2 Nummer 1 UStG in Verbindung mit Nummer 49 der Anlage 2 zum UStG kommt damit nicht in Betracht.

Bestehen bei der Abgrenzung von Sudoku-Zeitschriften und Sudoku-Büchern Zweifel, kann eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA) bei der zuständigen Dienststelle des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung eingeholt werden.

Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Für vor dem 1. August 2026 ausgeführte Leistungen wird es – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers – nicht beanstandet, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger bezüglich der Lieferung von Sudoku-Zeitschriften übereinstimmend den Regelsteuersatz anwenden und die Rechnung insoweit nicht berichtigen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S 7225/00009/002/051 vom 10.04.2026

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe April 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz | Impressum

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.