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BFH-Terminvorschau: Mündliche Verhandlung zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg am 22. April 2026

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 22. April 2026 in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) Baden-Württemberg mündlich verhandeln. Die mündlichen Verhandlungen finden wie folgt statt:

  • 9:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 26/24

  • 10:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 27/24

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BFH unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/.

Abschließende Entscheidungen werden am 22. April 2026 noch nicht verkündet. Der BFH wird im Rahmen einer Pressemitteilung informieren, wann die Entscheidungen verkündet werden. Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; der BFH kann jedoch auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, die Öffentlichkeit ausschließen (§ 52 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).

Wenn Sie an den oder einer der mündlichen Verhandlungen teilnehmen möchten, ist dies nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen; dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter wählen für die Anmeldung und Akkreditierung bitte den Teaser »Für Medienvertreter/innen«.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über den Teaser »Für Besucher/innen« anmelden.

BFH, Mitteilung vom 26.3.2026

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