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Bürokratieentlastungsgesetz: Bundesrat gibt grünes Licht

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem "Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 26.09.2024 verabschiedet.

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege – diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden,

  • eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, sodass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen,

  • keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige,

  • mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift,

  • digitale Arbeitsverträge, sodass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können,

  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können sowie

  • digitale Steuerbescheide.

Wie die Länderkammer mitteilt, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zu einem großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Bundesrat, PM vom 18.10.2024

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