Thüringer Steuerfahndung erzielt im Jahr 2023 ein Mehrergebnis von 20 Mio. Euro und leitet 154 Strafverfahren ein
Die Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben im vergangenen Jahr über 20 Mio. Euro an zusätzlichen Steuern ermittelt.
Durch gezielte Fahndungsprüfungen konnten sie das Geld für die Allgemeinheit sichern und wieder ein Stück mehr zur Steuergerechtigkeit beitragen.
Im Jahr 2023 führten die Thüringer Steuerfahndungsstellen knapp 50 Prüfungen mehr durch als im Jahr 2022. Insgesamt waren es 283 Prüfungen. »Die Anzahl der Prüfungen steigt jetzt kontinuierlich an, sodass wir bald das Vor-Corona-Niveau wieder erreichen werden«, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Im Vergleich: Im Jahr 2019 führten die Steuerfahndungsstellen insgesamt 414 Prüfungen im Freistaat durch. Laut Finanzministerium ist der Aufholprozess in vollem Gange.
»Viele Betrugsmodelle, bei denen Steuern in größerem Umfang hinterzogen werden, finden heute im digitalen Raum statt. Durch den Einsatz moderner Technik und spezieller Prüfungssoftware haben auch unsere IT-Fahnder erweiterte Prüfungsmöglichkeiten, um digitale Betrugsmodelle aufzudecken. Sie bleiben den Steuersünderinnen und Steuersündern entschlossen auf der Spur und leisten damit einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit«, so Taubert.
Die Steuerfahndung deckt Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. Die 61 Thüringer Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder im Freistaat haben im vergangenen Jahr neben 283 Fahndungsprüfungen insgesamt 154 Strafverfahren eingeleitet. Überdies ermittelten sie in 111 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Behörden und Dienststellen.
Die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen (kurz: BuStra) in Gera und Gotha haben zusätzlich rund 1,5 Mio. Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. Als »Herrin des Verfahrens" fungiert die BuStra als Staatsanwaltschaft der Steuerverwaltung und nimmt damit eigenverantwortlich die Ermittlungen und steuerstraf- bzw. bußgeldrechtliche Würdigungen in Steuerstraf- bzw. Steuerordnungswidrigkeitsverfahren wahr. »Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind im Rahmen ihrer rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen, wie z.B. der Beantragung von Strafbefehlen oder dem Erlass von Bußgeldbescheiden, berechtigt«, erklärt Heike Taubert. Je nach Umfang und Schwere der Fälle beziehen sie hierbei auch die Steuerfahndung mit ein und arbeiten mit der Staatsanwaltschaft zusammen.
In Zusammenarbeit mit den Gerichten ergingen weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 737.610 Euro. Das sind knapp 154.000 Euro mehr als im Jahr 2022. Hinzu kommen Geldauflagen von 73.950 Euro.
Die Ermittlungen beider Stellen führten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 46 Jahren.
Thüringer Finanzministerium, Medieninformationen vom 26.4.2024