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Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Die Bundesregierung hat zur steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen keine konkreten Daten über begünstigte Einkommensgruppen, Haushaltskonstellationen oder Branchen vorliegen. Das geht aus der Antwort (21/753) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/511) hervor.

Die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Maßnahmen wie die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro sowie die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung sollen laut Bundesregierung insbesondere kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen, aber auch Impulse für den Gebrauchtwagenmarkt setzen.

Zur geplanten Förderung einkommensschwächerer Haushalte beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds verweist die Bundesregierung auf laufende Arbeiten an einem nationalen Klimasozialplan. Konkrete Aussagen zur Ausgestaltung, Zielgruppen oder zur Frage eines »Social-Leasing-Programms« seien derzeit nicht möglich.

Ein belgisches Modell, das steuerliche Vergünstigungen für Verbrenner-Dienstwagen schrittweise abbaut, strebt die Bundesregierung nach eigenem Bekunden nicht an. Sie setze stattdessen auf positive steuerliche Anreize und lehne eine Malus-Regelung mit Verweis auf mögliche Umgehungsstrategien ab.

Bundestag, hib-Meldung 292/2025 vom 09.07.2025

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