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Mehr steuerliche Flexibilität für Landwirte

Zur Unterstützung der heimischen Landwirtschaft soll eine Risikoausgleichsrücklage eingeführt werden. Das sieht eine vom Bundesrat in der Plenarsitzung am 17. Juni 2016 verabschiedete Entschließung vor.

Dabei handelt es sich um eine eigenbetriebliche Liquiditätsvorsorge, die steuerlich gefördert wird. Mit diesem Instrument sollen Einkommensschwankungen in landwirtschaftlichen Betrieben ausgeglichen und somit ein Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe geleistet werden.

Bringt also der Landwirt in guten Zeiten einen Teil seines Gewinns in die Rücklage ein, würde diese nicht versteuert. In schlechten Zeiten könnte diese Rücklage dann zur finanziellen Stützung des Betriebes herangezogen werden.

Die den Betrieben derzeit zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente reichen nach Ansicht des Bundesrates nicht aus. Die Landwirtschaft sei nicht nur in hohem Maße vom Wetter abhängig, sondern inzwischen auch von der Volatilität der weitgehend liberalisierten Agrarmärkte.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

(Bundesrat, Mitteilung vom 17.06.2016)

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