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Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Vom 22. bis 26. Dezember sehen die Finanzämter von belastenden Maßnahmen ab. Steuerbescheide werden aber versandt.

„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“ auf Anordnung der Thüringer Finanzministerin. In diesem Jahr bezieht sich der „Weihnachtsfrieden“ auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember.

„Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Angelegenheiten genießen“, sagt Ministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Ich möchte an dieser Stelle betonen: Die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer zahlt pünktlich ihre Steuern und trägt somit solidarisch zum Gemeinwohl in unserem Staat bei.“

Die Thüringer Finanzbehörden sind angewiesen, in der Zeit um Weihnachten keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend: es werden keine Mitteilungen über die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens und keine Bußgeldbescheide versandt, auch Vorladungen erfolgen nicht.

Ausnahmen von dieser Regel sind jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. Steuerbescheide hingegen werden wie auch im Vorjahr in der Zeit des „Weihnachtsfriedens“ versandt. Damit werden einerseits Steuererstattungen nicht verzögert und andererseits dem Gebot der rechtzeitigen Erhebung von Haushaltseinnahmen Rechnung getragen.

Wie in jedem Jahr bleiben die Thüringer Finanzämter am 24. und 31. Dezember geschlossen. Am 23. und 30. Dezember 2021 sind die Finanzämter bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar. Steuerpflichtige können ihre Steuererklärungen oder sonstigen Anträge in den Hausbriefkasten des Finanzamtes einwerfen. Zudem kann die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das ElsterOnline-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) jederzeit genutzt werden. Fax und E-Mail-Anschlüsse stehen ebenfalls zur Verfügung.

Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 14.12.2021

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