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Realsplitting: Höhe der Unterhaltsleistung bei Wohnungsüberlassung

Nach einer Trennung oder Scheidung nutzt oft der unterhaltsberechtigte Ehepartner (Unterhaltsempfänger) die bislang gemeinsam genutzte Wohnung bzw. das Haus. Wird kein Mietvertrag abgeschlossen, sondern der Wohnraum unentgeltlich überlassen, stellt dies eine sog. Naturalunterhaltsleistung dar, die steuerlich im Rahmen des begrenzten Realsplittings in Höhe der ortsüblichen Miete als Unterhaltsleistung angesetzt werden kann.

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