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Zeitplan für Abschaffung von Steuerklassen III und V offen

Über Details zur geplanten Abschaffung der Steuerklassen III und V kann die Bundesregierung derzeit noch keine Angaben machen.

»Die regierungsinternen Beratungen zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren dauern an«, schreibt sie in ihrer Antwort (20/10931) auf eine Kleine Anfrage (20/10787) der CDU/CSU-Fraktion und erklärt weiter: »Aussagen über die Aufnahme in ein Gesetzgebungsverfahren, das Inkrafttreten sowie mögliche finanzielle Auswirkungen können aus diesem Grund aktuell nicht gemacht werden.«

Das Ehegatten-Splitting an sich werde durch das Faktorverfahren in Steuerklasse IV anstelle der Steuerklassenkombination III/V »nicht berührt«, erklärt die Bundesregierung. Sie führt weiter aus: »Im Faktorverfahren wird die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt.«

Deutscher Bundestag, hib-Meldung 235/2024 vom 11.04.2024

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