Vermögensanlagen gem. Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Beratung von Vermögensanlagen
Das VermAnlG stellt an die Struktur und Konzeption einer Vermögensanlage sowie den zu erstellenden Verkaufsprospekt hohe Anforderungen. Wir bieten Ihnen bei der Auflage einer Vermögensanlage durch disziplinübergreifende Beratung und Betreuung Lösungsansätze aus einer Hand, beginnend bei der ersten Idee bis hin zum erfolgreich durchlaufenen BaFin-Billigungsverfahren. Auch anschließend begleiten wir die Betriebsphase Ihrer Vermögensanlage mit verschiedenen Dienstleistungen. Im Einzelnen können wir insbesondere folgende Leistungen anbieten:
- Strukturierung einer Vermögensanlage (z.B. bei operativ tätigen Unternehmen)
- Rechtliche Konzeption inkl. Gestaltung der fondsspezifischen Verträge
- Steuerliche Konzeption
- Erstellung eines Verkaufsprospekts (inkl. des Vermögensanlagen-Informationsblatts, der Beitrittsdokumente und der Prognoserechnungen)
- Begleitung des BaFin-Billigungsverfahrens gem. § 8 VermAnlG
- Dienstleistungen in der Betriebsphase einer Vermögensanlage, u.a.
- Erstellung von Finanzbuchführungen
- Erstellung von Jahresabschlüssen gem. HGB unter Berücksichtigung des§ 24 VermAnlG
- Vorbereitung der Jahresberichte gem. § 23 VermAnlG
- Steuerberatung inkl. Erstellung von Steuererklärungen
Prüfung des Verkaufsprospekts, des VIB und aller Werbematerialien
Das Vermögensanlagengesetz stellt an den Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) hohe Anforderungen. Aufgrund der Komplexität der Verkaufsunterlagen und oft einer Vielzahl von verschiedenen Bearbeitern ist das Ziel eines vollständigen, richtigen und klaren Dokuments nur sehr schwer zu erreichen. Auch ein erfolgreich durchlaufenes BaFin-Billigungsverfahren schützt nicht vor darin enthaltenen inhaltlichen Fehlern und Klarheitsmängeln. Um die daraus resultierenden Haftungsrisiken zu vermindern, unterstützen wir Sie erstellungsbegleitend mit folgenden Leistungen:
- Begutachtung eines Verkaufsprospekts gem. § 6 VermAnlG (inkl. des VIB gem. § 13 VermAnlG und evtl. Prognoserechnungen)
- Konformitätsprüfung aller Werbematerialien gem. § 12 VermAnlG ("WpHG-Konformität")
Seit 1991 haben wir bei weit mehr als 500 Publikums-Fonds Prospektbegutachtungen durchgeführt.
Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle
Eine Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle bietet zumindest während der Investitionsphase auch den Anlegern oder Kreditgebern einer Vermögensanlage eine deutlich erhöhte Sicherheit bzgl. der Verwendung der Geldmittel durch das Fondsmanagement, während dies bei den stärker regulierten AIF i.d.R. bereits von der Verwahrstelle übernommen wird.
Bei dieser Kontrolle sind die Einzahlungskonten der Vermögensanlage so ausgestaltet, dass für jede Verfügung die Mitzeichnung des Kontrolleurs notwendig ist, welcher vorher u.a. die Übereinstimmung mit dem Investitionsplan, dem Verkaufsprospekt, dem Vermögensanlagen-Informationsblatt sowie den entsprechenden Verträgen und Vergütungsvereinbarungen kontrolliert.
Wir haben seit 1991 bei rd. 300 Publikums-Fonds die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle übernommen.
Lfd. Vermögensanlagen-Kontrolle
Eine lfd. Vermögensanlagen-Kontrolle bietet auch den Anlegern oder Kreditgebern einer Vermögensanlage während der gesamten Fondslaufzeit eine erhöhte Sicherheit bzgl. aller wesentlichen Handlungen des Fondsmanagement.
Die Kontrolltätigkeit orientiert sich eng an den Tätigkeiten einer Verwahrstelle für einen AIF und beinhaltet somit z.B. eine Kontrolle des Cash-Flows, eine Eigentumskontrolle hinsichtlich der Vermögensgegenstände sowie Zustimmungspflichten bei wesentlichen Geschäften.
Die Lfd. Vermögensanlagen-Kontrolle führen wir seit 2014 durch, Anfang 2015 hatten wir bereits 17 geschlossene Fonds gem. VermAnlG mehrerer Anbieter unter Vertrag.
Jahresabschlussprüfung gem. HGB unter Berücksichtigung der §§ 23-26 VermAnlG
Das VermAnlG sieht für Vermögensanlagen im Vergleich zu z.B. den früheren "Fonds-KG" erhöhte Anforderungen an die gesetzliche Jahresabschlussprüfung vor. Je nach Art der Vermögensanlage variierend, sind dies z.B.:
- Als explizite Prüfungsgegenstände kommen Zuweisungen von Gewinnen und Verlusten sowie Einlagen und Entnahmen hinzu.
- Im Prüfungsbericht sind zusätzliche Angaben u.a. darüber zu machen, ob der Emittent der Vermögensanlagen die Bestimmungen eines den Vermögensanlagen zugrunde liegenden Gesellschaftsvertrags oder eines Treuhandverhältnisses beachtet hat.
- Verkürzung der handelsrechtlichen Offenlegungsfrist.
Unser risikoorientierter Prüfungsansatz richtet sich nach den individuellen Anforderungen unserer Mandanten. Daneben bieten wir u.a. eine umfangreiche Branchenexpertise sowie einen interdisziplinären Beratungs- und Prüfungsansatz, der bei Problemfeldern die Einbeziehung unserer Rechts- und Steuerexperten in die Lösungsfindung vorsieht.