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Elektronische Registrierkassen sind mit TSE zu sichern - Finanzämter in Thüringen prüfen die Einhaltung

Sämtliche Übergangsregelungen und gewährte Erleichterungen bei der Anschaffung oder Aufrüstung sowie dem Einsatz von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bei elektronischen Kassensystemen sind inzwischen ausgelaufen.

Darauf weist die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hin. „Damit ist eine weitere Maßnahme des ‚Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen‘ aus dem Jahr 2016 endgültig in Kraft.“

Überprüft wird die Einhaltung dieser Vorgaben in den unangekündigten Kassen-Nachschauen der Finanzämter. Dieses neue Instrument hatte der Gesetzgeber schon 2018 angesichts sich stark häufender Kassen-Manipulationen in einigen bargeldintensiven Branchen eingeführt. Bei diesen Kontrollen wird allgemein geprüft, ob die Kassenaufzeichnungen, welche der Besteuerung unterliegen, ordnungsgemäß geführt werden und nunmehr auch, ob die TSE ordnungsgemäß eingesetzt wird.

„Meist beginnt eine solche Überprüfung mit Testkäufen und einer stillen Beobachtung. Ergeben sich hierbei keine Unregelmäßigkeiten und liegen auch keine anderen Hinweise auf eventuelle Verstöße vor, kann eine Kassen-Nachschau bei TSE-gesicherten Kassen sehr zügig ablaufen“, so Taubert. Oftmals ist eine Kassen-Nachschau so „geräuschlos“, dass der überprüfte Betrieb die Nachschau gar nicht mitbekommt. In einigen Fällen sind aber tiefgründigere Nachprüfungen nötig. Um die von den Kassensystemen und der TSE erzeugten Daten zu verifizieren, erfolgen die Prüfungen IT-gestützt.

Die Finanzministerin weist daraufhin, dass es bisher keine Registrierkassenpflicht gibt. Betriebsinhaber können auch weiterhin eine offene Ladenkasse führen. Die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten sind aber dieselben, sie unterliegen strengen Anforderungen. „Es liegt allerdings auf der Hand, dass der Nachweis der Ordnungsmäßigkeit bei einer reinen Papier-Buchführung schwieriger zu erbringen ist“, so Taubert. Und weiter: „Die uns vorliegenden Daten zeigen leider eine hohe Beanstandungsquote bei offenen Ladenkassen.“

In einigen Fällen handele es sich nur um Übernahmefehler, die schnell aufgeklärt werden können. Bei größeren Unregelmäßigkeiten wird regelmäßig zu einer regulären Außenprüfung übergegangen. Dann wird das ganze Unternehmen geprüft und womöglich die Bußgeld- und Strafsachenstelle eingeschaltet oder die Steuerfahndung tätig.

„Als Finanzministerin bin ich nicht nur für die Ausgabendisziplin zuständig, sondern habe auch ein hohes Interesse daran, dass Steuern zutreffend, vollständig und rechtzeitig erhoben werden. Wer manipuliert und sich so Steuervorteile verschafft, wird zur Verantwortung gezogen“, erklärt Taubert.

Laut Taubert verhalte sich aber ein großer Teil der Steuerpflichtigen im Freistaat ehrlich. Dies zeige die seit Jahren gleichbleibende Null- und Bagatellfallquote in den allgemeinen Außenprüfungen. „Das ist für mich auch ein Beleg dafür, dass unsere Prüferinnen und Prüfer nicht nur einen enormen Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit leisten, sondern – entsprechend ihres Gesetzesauftrags – immer offen und fair an die Fälle herangehen“, so die Finanzministerin abschließend.

Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 22.9.2023

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