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Achtung: Überbrückungshilfe I kann noch bis zum 09.10.2020 beantragt werden!

Auf Drängen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat das BMWi einer weiteren Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe I zugestimmt.

Die Anträge für den Förderzeitraum Juni bis August 2020 können nunmehr noch bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden.

Eine Antragstellung für die Überbrückungshilfe II (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) wird ab etwa Mitte Oktober möglich sein.

(BStBK, Mitteilung vom 29.09.2020)

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