Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuer- und Rechtsfragen!

News

Inhalt

Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig entschieden.

Die Kläger hatten in russische Staatsanleihen und Hinterlegungsscheine investiert, die das Eigentum an russischen Aktien verbriefen (ADR und GDR). Wegen des russischen Angriffskriegs mit der Ukraine waren weder die Staatsanleihen noch die Hinterlegungsscheine handelbar und wurden von der depotführenden Bank der Kläger gar nicht oder mit Null bewertet. Auch erhielten sie keine Dividenden ausbezahlt. Die Kläger hielten daher ihre Kapitalforderungen für uneinbringlich und begehren die steuerliche Anerkennung der Verluste.

Sowohl das Finanzamt als auch der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts lehnten eine Verlustberücksichtigung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ab. Die Anteile seien nicht veräußert oder eingezogen worden, sodass ein Veräußerungsverlust nicht habe entstehen können. Die russischen Unternehmen oder der russische Staat seien auch nicht insolvent. Der Einwand der Kläger, die Wertpapiere seien derzeit faktisch wertlos, weil sie u. a. aufgrund der EU-Sanktionen nicht gehandelt werden könnten, überzeugte das Gericht nicht. Es sei nicht unwahrscheinlich, dass die Anleihen zu einem jetzt noch nicht bekannten Zeitpunkt wieder handelbar seien. Auch eine Dividendenzahlung sei nach Aufhebung der Sanktionen wieder möglich.

FG Sachsen, Pressemitteilung vom 20.04.2026 zum Urteil 2 K 602/25 vom 25.02.2026 (nrkr - BFH-Az.: VIII R 5/26)

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Mai 2026

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz | Impressum

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.