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Besteuerung von Alkohol: Kommission bittet um Rückmeldung zu Mindeststeuersätzen

Die Europäische Kommission überprüft die EU-weit harmonisierten Mindeststeuersätze für Alkohol und alkoholische Getränke und startete dazu am 12.04.2022 zwei Befragungen.

Zum einen bittet sie um Rückmeldungen von Akteuren, die tagtäglich mit den geltenden Vorschriften arbeiten, also Unternehmen, Steuer- und Gesundheitsbehörden sowie Experten, Nichtregierungsorganisationen und Berufsverbände. Zum anderen können sich Bürgerinnen und Bürger an einer öffentlichen Konsultation beteiligen. Bis zum 4. Juli können Beiträge eingesandt werden.

Die geltenden Vorschriften in diesem Bereich, auf die sich alle EU-Staaten gemeinsam geeinigt hatten, legen Mindestsätze für alkoholische Erzeugnisse fest. Sie unterstützen das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes, indem sie Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Darüber hinaus bieten sie einen zusätzlichen Nutzen für andere EU-Prioritäten wie die Bekämpfung des Steuerbetrugs und die öffentliche Gesundheit. Die derzeitigen Vorschriften wurden jedoch seit 1992 nicht mehr aktualisiert und haben weder mit der Inflation noch mit der Marktentwicklung, den Verbrauchsmustern oder den wachsenden Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit Schritt gehalten.

Deshalb werden die Ergebnisse der beiden am 12.04.2022 gestarteten Befragungen in eine umfassendere Bewertung der Vorschriften einfließen. Sie soll den Weg ebnen für eine Überarbeitung und Verbesserung der geltenden Rechtsvorschriften.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.04.2022

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