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Rheinland-Pfalz: Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Wurden im Prüfungszeitraum nur geringe Einnahmen erzielt (insbesondere steuerpflichtige Umsätze von weniger als 17.500 Euro pro Jahr), kann eine vereinfachte Überprüfung der Steuerbefreiung erfolgen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Vordruck "Anlage zur Gemeinnützigkeitserklärung (Gem 1 Anlage)" vollständig ausgefüllt und zusätzlich zu den Erklärungen "KSt 1" und "Anlage Gem" eingereicht wird.

Der Vordruck "Gem 1 Anlage" steht als ausfüllbare pdf-Datei auf folgender Internetseite: www.fin-rlp.de/vordrucke hier unter "Körperschaftsteuer > Gemeinnützigkeit" zur Verfügung.

In diesem Fall müssen Kassenberichte oder sonstige Unterlagen und Belege über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins zunächst nicht eingereicht werden. Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte usw. müssen jedoch stets abgegeben werden.

Sollte im Rahmen der Überprüfung durch das Finanzamt die Vorlage von zusätzlichen Unterlagen und Belegen erforderlich werden, erhalten die Vereine eine entsprechende Benachrichtigung.

(Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, Mitteilung vom 23.4.2021)

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Artikel der Ausgabe Mai 2021

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