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Nordrhein-Westfalen: Pendler profitieren von neuer Homeoffice-Regelung

Menschen, die zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden pendeln, können neuerdings bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Behandlung ändert. Eine entsprechende Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden ist seit dem 01.01.2026 in Kraft, wie das nordrhein-westfälische Finanzministerium mitteilt.

Für viele Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bedeute das mehr Klarheit, weniger Bürokratie und zusätzliche Planungssicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag, so das Ministerium. Gerade in Grenzregionen wie Aachen, Heinsberg, Kleve oder dem Kreis Viersen hätten die bisherigen Regelungen zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Unsicherheit geführt, da Einkünfte häufig zwischen beiden Staaten aufgeteilt werden mussten.

Die nun geltende 34-Tage-Regelung reduziere diesen Aufwand deutlich – sei aus Sicht des Landes aber nur ein erster Schritt. Auch die niederländische Seite habe deutlich gemacht, dass sie sich für weitergehende Lösungen einsetzen will, die es Grenzpendlern ermöglichen, regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.

Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) unterstreicht diesen Anspruch. "Unser Ziel bleibt eine einfache und faire Besteuerung für Grenzpendler, die echte Planungssicherheit bietet. Wer grenzüberschreitend arbeitet, soll frei entscheiden können, wo und wie gearbeitet wird. Nordrhein-Westfalen wird sich weiterhin beim Bund und im europäischen Kontext dafür einsetzen, dass die steuerlichen Regeln mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt Schritt halten."

Die Ankündigung der niederländischen Regierung, das Thema auch auf Ebene der OECD, der Europäischen Union sowie im Rahmen der Benelux-Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, begrüßt Nordrhein-Westfalen. Das Land sieht darin eine Chance, langfristig tragfähige und alltagstaugliche Lösungen für Grenzpendler zu erreichen und den Wirtschafts- und Lebensraum in der Grenzregion weiter zu stärken.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 05.01.2026

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