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Bundesrat stimmt für Entlastung von Pendlern und Gastwirten

Nach einer Debatte mit Reden mehrerer Ministerpräsidenten hat der Bundesrat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.

Umsatzsteuer für Speisen sinkt

So sinkt der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Damit möchte die Bundesregierung die Branche stärken und zur Stabilisierung der Preise beitragen. Von dem reduzierten Steuersatz sollen nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren, sondern auch Bäckereien, Metzgereien, Catering-Unternehmen sowie Anbieter im Bereich Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher.

Pendlerpauschale steigt

Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies bedeute im kommenden Jahr eine Entlastung in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Außerdem wird die zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie aufgehoben, sodass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen die Prämie über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen können.

Stärkung von Ehrenamt und bürgerschaftlichem Engagement 

Das Gesetz sieht auch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für Ehrenamtler zu erweitern. Ziel sei es, das Ehrenamt rechtlich abzusichern, die gesellschaftliche Anerkennung zu stärken und mehr Menschen für ein Engagement in Vereinen zu gewinnen, so die Gesetzesbegründung.

Darüber hinaus wird die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht. Außerdem wird E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt. Schließlich können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen absetzen.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Bundesrat, Mitteilung vom 19.12.2025

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