Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuerfragen!

News

Inhalt

Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es Vergünstigungen, wenn es um zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke geht. Die Bundesregierung teilt dies in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mit, die sich nach den Auswirkungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer auf die Entwicklung der Mieten erkundigt hatte.

Wie die Regierung erläutert, werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt (sog. Befreiungsabschlag nach § 13d Erbschaftsteuergesetz - ErbStG). Daneben bestehe nach Paragraf 28 Absatz 3 des ErbStG die Möglichkeit, die Steuer auf zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke über zehn Jahre zu stunden, bei Erwerben von Todes wegen sogar zinslos. Voraussetzung für die Stundung sei, dass der Erwerber sonst das Objekt veräußern müsste, weil er die Steuer nicht anderweitig finanzieren könne.

Die Begünstigungen wurden nach Angaben der Bundesregierung durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 aus Gemeinwohlgründen eingeführt und sollen gewährleisten, dass vermietete Immobilien im Privatbesitz bleiben können und nicht aufgrund der Erbschaft- und Schenkungsteuer veräußert werden müssen, weil die Steuer sofort fällig wird. "Der Gesetzgeber wollte einen funktionierenden Markt auf dem Wohnungssektor erhalten, bei dem gerade das Angebot einer Vielzahl von Mietwohnungen durch private Eigentümer einen Gegenpol gegen die Marktmacht großer institutioneller Anbieter setzt", wird erläutert.

(Deutscher Bundestag, hib-Meldung Nr. 94/2019 vom 28.01.2019)

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Februar 2019

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.