Seitenbereiche
Sprachauswahl
Select Language

Google Translate uses Cookies. These are used by Google to record the location, activity and preferences of a user. By clicking the button you accept these cookies.

Read more

Do you want to enable Google Translate?

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuer- und Rechtsfragen!

News

Inhalt

Obligatorische E-Rechnung: FAQ-Katalog des BMF gibt Antworten

Zum 01.01.2025 wird die E-Rechnung verpflichtend. Aus diesem Anlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt einen FAQ-Katalog online gestellt, der Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E Rechnung gibt.

Die detaillierte Verwaltungsauffassung könne dem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 entnommen werden, fügt das Ministerium hinzu.

Hintergrund: Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen.

Private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

-> zum Katalog auf der Internetseite des BMF

Bundesfinanzministerium, PM vom 19.11.2024

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Dezember 2024

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
|
|
Datenschutz

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.