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News

Unsere Partnerschaft zum 1. Juli 2026

Unter dem Leitmotiv "Gemeinsam in die Zukunft" freuen wir uns sehr im Jahr unseres 50-jährigen Bestehens mitzuteilen, dass mit Wirkung zum 1. Juli 2026 Frau Dipl.-Fw. (FH) StBin Franziska Bockhorst und Frau Dipl.-Kffr. (FH) WPin / StBin Marieke Pohl als Partnerinnen in unsere Partnerschaftsgesellschaft, CFH Cordes + Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, eintreten und auch als Geschäftsführerinnen der weiteren Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe tätig sein werden.

Frau Bockhorst ist in unserem Hause bereits seit 2022 im Bereich der steuerlichen Beratung tätig und seit 2024 Geschäftsführerin der Cordes + Partner GmbH WPG.

Frau Pohl ist uns seit vielen Jahren in unserem nationalen und internationalen Netzwerk verbunden und führte gemeinsam mit ihrem Vater Herrn Dipl.-Kfm. WP / StB Horst-Dieter Pohl die Kanzlei Pohl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Bad Oldesloe. Mit ihrem Eintritt in unsere Partnerschaft gewinnen wir nicht nur eine hervorragende Partnerin, sondern zugleich ein schlagkräftiges und sehr erfahrenes Team insbesondere im Bereich der Steuerberatung von Privatpersonen und vornehmlich inhabergeführten Unternehmen. Cordes + Partner verfügt dann neben dem Standort am Hamburger Rathausmarkt über einen zweiten Standort in zentraler Lage von Bad Oldesloe.

Wir sind überzeugt, die große Tatkraft und Erfahrung unserer neuen Partnerinnen nutzen zu können, um Ihnen weiterhin beratend, erfolgreich und partnerschaftlich zur Seite zu stehen. Mit dieser Verstärkung, dem gesamten Team und unserer Mitgliedschaft bei CLA Global haben wir die Zeichen für die Zukunft unserer seit 1976 etablierten Praxis sehr gut gesetzt.

Frau Pohl und Frau Bockhorst
Unsere Partnerschaft
Inhalt

Keine Kfz-Steuerbefreiung, wenn die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur eine untergeordnete Bedeutung im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit hat

Der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte über die Kfz-Steuerbefreiung für einen auf eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts zugelassenen Zentralachsanhänger zu entscheiden.

Die Klägerin übernahm gemäß ihrer Satzung vielfältige kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge. Unter anderem bewirtschaftete sie die im Eigentum der Stadt stehenden Waldflächen. Für Forstarbeiten wurde als Holzrückwagen ein mit einem Kran ausgestatteter Zentralachsanhänger eingesetzt. Die Klägerin beantragte für diesen die Kfz-Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG, da das Fahrzeug ausschließlich in einem forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet werde. Sie erzielte aus der Holzvermarktung im Jahr 2023 Umsatzerlöse.

Das beklagte Hauptzollamt lehnte die Steuerbefreiung ab, weil die Klägerin keinen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalte. Die forstwirtschaftlichen Aufgaben machten nur einen untergeordneten Teil der Gesamtaufgaben der Klägerin aus. Die Klägerin argumentierte dagegen, die Bewirtschaftung der städtischen Wälder stelle unabhängig vom Umfang eine wirtschaftliche Betätigung im Rahmen eines forstwirtschaftlichen Betriebs dar. Das fragliche Fahrzeug werde ausschließlich hierfür eingesetzt.

Der 4. Senat wies die Klage mit Urteil vom 7. August 2024 (Az. 4 K 722/24 Verk) ab. Die forstwirtschaftliche Betätigung der Klägerin habe im Verhältnis zur Vielzahl der ihr übertragenen kommunalen Aufgaben nur eine untergeordnete Bedeutung im Sinne einer bloßen Hilfstätigkeit. Dies zeige sich insbesondere an den erzielten Umsatzerlösen von lediglich 0,2-0,35 % der Gesamtumsätze. Eine getrennte Behandlung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche scheide aus, da diese planmäßig miteinander verflochten seien und der gesamte Betrieb nach der Verkehrsauffassung als einheitlicher kommunaler Betrieb anzusehen sei. Die entsprechende Abteilung der Klägerin stelle auch keine selbstständige forstwirtschaftliche Einheit dar.

Das Urteil, zu dem der Senat die Revision zugelassen hatte, ist rechtskräftig.

FG Düsseldorf, Mitteilung vom 14.11.2024 zum Urteil 4 K 722/24 Verk vom 07.08.2024 (rkr)

Weitere Ausgaben

Artikel der Ausgabe Dezember 2024

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
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