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Das ändert sich zum Jahresbeginn 2019

Die Altersversorgung in Deutschland fußt auf einem Drei-Säulen-System: Die gesetzliche Rentenversicherung (erste Säule der Altersversorgung) wird durch die betriebliche Altersversorgung (zweite Säule) und die private Altersvorsorge (dritte Säule) ergänzt. Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man die Zusage von Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung durch einen Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer. Die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersversorgung sind - in Abhängigkeit von der Zusage des Arbeitgebers und dem Durchführungsweg - durch ein mehrstufiges Sicherungssystem geschützt. In Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie wird die Aufsicht über die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung weiterentwickelt und modernisiert. Insbesondere müssen sich diese Einrichtungen intensiver mit den Risiken auseinandersetzen, denen sie ausgesetzt sind oder sein können, und mit der Frage, wie mit diesen Risiken umzugehen ist. Die EU-Richtlinie gibt damit weitere wichtige Impulse für die Bewältigung von Herausforderungen wie z. B. dem Niedrigzinsumfeld oder dem demographischen Wandel. Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger gewinnen dadurch besseren Schutz und mehr Sicherheit.

(BMF, Mitteilung vom 10.12.2018)

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