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Steuerschulden: Zoll vollstreckt Forderung in Höhe von mehr als 1,4 Millionen Euro

Das Sachgebiet C beim Hauptzollamt Frankfurt am Main konnte eine Forderung gegen einen in Thailand wohnhaften deutschen Staatsbürger erfolgreich vollstrecken. Dieser schuldete einem nordrhein-westfälischen Finanzamt seit dem Jahr 2019 über 1,4 Millionen Euro Einkommensteuer, Solidaritäts- sowie Säumniszuschläge.

Der Reisende hatte eigenständig 27,3 Kilogramm Gold im Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro zur Ausfuhr nach Dubai angemeldet. Er konnte zwar glaubhaft machen, das in seinem Handgepäck mitgeführte Gold legal erworben zu haben und zur Bestreitung seines Lebensunterhalts in Thailand zu benötigen, jedoch ergab eine interne Abfrage die offene Steuerforderung.

Das Gold wurde im Rahmen der Vollstreckung der Forderung des nordrhein-westfälischen Finanzamts zur Sicherung der Begleichung der aktuellen Steuerschuld einbehalten. Sollte der Reisende die offene Steuerforderung binnen sechs Wochen nicht begleichen, wird das sichergestellte Gold zu deren Begleichung verwertet.

Der Zoll erinnert in seiner Pressemitteilung zu diesem Vorfall daran, dass Mitführende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- beziehungsweise aus Deutschland ausreisen, diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden müssen.

Gleichgestellte Zahlungsmittel wie Gold müssen bei der Einreise nach oder Ausreise aus Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.

zoll.de, Pressemitteilung vom 22.7.2022

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