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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Prüfungs-, Steuerfragen!

Geschlossene AIF gem. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Inhalt

Beratung von AIF

Das KAGB stellt an die Struktur und Konzeption eines AIF sowie den zu erstellenden Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument hohe Anforderungen. Wir bieten Ihnen bei der Auflage eines AIF durch disziplinübergreifende Beratung und Betreuung Lösungsansätze aus einer Hand, beginnend bei der ersten Idee bis hin zum erfolgreich durchlaufenen BaFin-Vertriebsanzeigeverfahren. Auch anschließend begleiten wir die Betriebsphase Ihres AIF mit verschiedenen Dienstleistungen. Im Einzelnen können wir insbesondere folgende Leistungen anbieten:

  • Strukturierung eines AIF (offen/geschlossen, Publikum-AIF/Spezial-AIF, professionelle/semiprofessionelle Anleger, etc.)
  • Rechtliche Konzeption inkl. Gestaltung der Anlagebedingungen und der fondsspezifischen Verträge
  • Steuerliche Konzeption
  • Erstellung eines Verkaufsprospekts bzw. Informationsdokuments (inkl. der wesentlichen Anlegerinformationen, der Beitrittsdokumente und der Prognoserechnungen)
  • Begleitung des Vertriebsanzeigeverfahrens gem. § 316 bzw. § 321 KAGB
  • Dienstleistungen in der Betriebsphase eines AIF, u.a.
  • Erstellung von Finanzbuchführungen nach HGB/KAGB
  • Vorbereitung des Reportings an die KVG als Grundlage der Bundesbankmeldungen
  • Übernahme der Meldepflichten bei der Bundesbank
  • Erstellung von Jahresabschlüssen gem. KAGB
  • Vorbereitung der umfangreichen Jahresberichte gem. KAGB
  • Steuerberatung inkl. Erstellung von Steuererklärungen

Prüfung des Verkaufsprospekts, der wAI und aller Werbematerialien

Das KAGB stellt an Verkaufsprospekte und die wAI für geschlossene Publikums-AIF hohe Anforderungen, abgeschwächte Auflagen existieren bei geschlossenen Spezial-AIF für die Informationsdokumente sowie für sämtliche Werbematerialien. Aufgrund der Komplexität dieser Verkaufsunterlagen und oft einer Vielzahl von verschiedenen Bearbeitern ist das Ziel eines vollständigen, richtigen und klaren Dokuments nur sehr schwer zu erreichen. Auch ein erfolgreich durchlaufenes BaFin-Vertriebsanzeigeverfahren schützt nicht vor darin enthaltenen inhaltlichen Fehlern und Klarheitsmängeln. Um die daraus resultierenden Haftungsrisiken zu vermindern, unterstützen wir Sie erstellungsbegleitend mit folgenden Leistungen:

  • IDW S4-Begutachtung eines Verkaufsprospekts gem. § 268 KAGB (inkl. der wesentlichen Anlegerinformationen und evtl. Prognoserechnungen)
  • Begutachtung des Informationsdokuments gem. § 307 KAGB
  • Konformitätsprüfung aller Werbematerialien gem. § 302 KAGB ("WpHG-Konformität")

Seit 1991 haben wir bei weit mehr als 500 Publikums-Fonds Prospektbegutachtungen durchgeführt.

Jahresabschlussprüfung gem. KAGB

Das KAGB sowie die Verordnungen KARBV und KAPrüfbV, welche die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften konkretisieren, sehen für Alternative Investmentfonds (AIF) im Vergleich zu z.B. den früheren "Fonds-KG" deutlich höhere Anforderungen an die gesetzliche Jahresabschlussprüfung vor. Je nach Art des AIF variierend, sind dies z.B.:

  • Als explizite Prüfungsgegenstände kommen bei AIF in der Rechtsform einer KG Zuweisungen von Gewinnen und Verlusten sowie Einlagen und Entnahmen, etc. hinzu.
  • Im Prüfungsbericht sind zusätzliche Angaben u.a. zu KVG-Anzeigepflichten, Auslagerungen, Vergütungssystemen, dem Risikomanagement, etc. zu machen.
  • Es sind die vom HGB ggf. abweichenden Regelungen der KARBV zur Bewertung der Vermögensgegenstände des AIF zu berücksichtigen.
  • Die deutlich verkürzten Fristen zur Offenlegung sind zu beachten.

Wir haben bereits für das Berichtsjahr 2013 AIF-Jahresabschlussprüfungen durchgeführt und sind damit eine der sehr wenigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die seit dem ersten Jahr des Inkrafttretens des KAGB auf diesem Gebiet tätig sind und mit entsprechenden Erfahrungen aufwarten können. Unser risikoorientierter Prüfungsansatz richtet sich nach den individuellen Anforderungen unserer Mandanten. Daneben bieten wir u.a. eine umfangreiche Branchenexpertise sowie einen interdisziplinären Beratungs- und Prüfungsansatz, der bei Problemfeldern die Einbeziehung unserer Rechts- und Steuerexperten in die Lösungsfindung vorsieht.

CFH Cordes + Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Hermannstraße 46/ Rathausmarkt | 20095 Hamburg | Deutschland |
| Fax: +49 40 374744-666
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