Keine steuerliche Forschungsförderung
Eine steuerliche Förderung der Forschungsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte am 28.09.2016 einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7872) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Die Linke ab. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dafür.
Ziel des Vorstoßes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es, kleinen und mittleren Unternehmen einen "Forschungsbonus" in Höhe von 15 Prozent ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zu gewähren. Dieser Forschungsbonus solle in Form einer Steuerermäßigung gewährt werden. Der Forschungsbonus soll allen Unternehmen bis 249 Mitarbeitern gewährt werden können und zusätzlich zu bestehenden Projektförderungen eingeführt werden. Die Steuermindereinnahmen durch den neuen Bonus werden von der Fraktion mit 770 Millionen Euro angegeben. Nach Ansicht der Fraktion werden über 60 Prozent der kontinuierlich forschenden KMU durch die bisherige öffentliche Innovationsförderung nicht erreicht. Außerdem wirke der bürokratische Aufwand abschreckend.
(Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.09.2016)