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Internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich: Schweiz ratifiziert das multilaterale Übereinkommen über die Amtshilfe

Die Schweiz unternimmt einen weiteren Schritt auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich und hat bei der OECD in Paris die Ratifikationsurkunde des multilateralen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) hinterlegt.

Damit konkretisiert die Schweiz ihr Engagement, die internationalen Standards im Steuerbereich umzusetzen. Das Übereinkommen der OECD und des Europarates bietet einen Rahmen für die steuerliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Über hundert Jurisdiktionen haben das Übereinkommen bisher unterzeichnet. Sein modulares System sieht vielfältige Formen der Zusammenarbeit im Steuerbereich vor und umfasst unter anderem den Informationsaustausch auf Ersuchen, den spontanen Informationsaustausch und den automatischen Informationsaustausch.

Das von der Schweiz im Oktober 2013 unterzeichnete Übereinkommen wurde von den eidgenössischen Räten im Dezember 2015 genehmigt. Es tritt für die Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft und gilt für den Informationsaustausch in Steuersachen gemäss den Regeln des Übereinkommens und der entsprechenden Instrumente für die Umsetzung.

(Eidgenössisches Finanzdepartement, Medienmitteilung vom 26.9.2016)

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Artikel der Ausgabe Oktober 2016

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