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EU-Kommission befragt Öffentlichkeit zur Verbrauchsteuer auf alkoholische Getränke

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke gestartet. Die EU möchte herausfinden, wie die bisherigen Vorschriften geändert werden sollten, um Steuerbetrug zu bekämpfen und den Verkauf von nachgeahmtem Alkohol einzudämmen. Außerdem möchte die Kommission in Erfahrung bringen, ob für Kleinerzeuger und die Erzeuger von Alkohol, der dem Eigenverbrauch dient, die Vorschriften vereinfacht und ob die Verbrauchsteuern gesenkt werden können.

Die EU-Vorschriften für die Harmonisierung der Strukturen der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke wurden 1992 eingeführt. Sie enthalten gemeinsame Begriffsbestimmungen für alkoholische Erzeugnisse, auf die die Steuer erhoben werden, damit alle Mitgliedstaaten alle Erzeugnisse auch gleich behandeln. Außerdem sind in der Richtlinie die Methode zur Berechnung der Steuer auf alkoholische Erzeugnisse und die Kriterien geregelt, nach denen auf bestimmte alkoholische Erzeugnisse ermäßigte Steuersätze oder Steuerbefreiungen angewendet werden können.

Im Dezember hat der EU Finanzministerrat die Kommission aufgefordert, notwendige Studien durchzuführen, um einen möglichen Gesetzesvorschlag vorzubereiten, der die bestehenden Regeln überarbeitet. Ziel ist es, den administrativen Aufwand für die Mitgliedstaaten und die Unternehmen zu mindern und dabei Wettbewerbsverzerrung zu reduzieren.

Verbrauchsteuern sind indirekte Steuern auf den Verkauf oder die Verwendung bestimmter Erzeugnisse wie etwa Alkohol. Sie werden von den Mitgliedstaaten der EU in der Regel als Betrag je Erzeugnismenge erhoben, z.B. pro 1000 Liter. Einnahmen von der Verbrauchsteuer fließen direkt in die Staatskassen der Mitgliedstaaten.

Die Konsultation endet am 7. Juli 2017.

(EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.04.2017)

Umfrage unter: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Structures_excise_alcohol

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Artikel der Ausgabe Juni 2017

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